Autor: Peter Baum

Telefonabzocke

03.07.2012 Allgemein Keine Kommentare

Dreisten Telefonabzockern muss endlich das Handwerk gelegt werden

Aufruf der Verbraucherzentralen: unerlaubte und betrügerische Werbeanrufe melden

(VZ-RLP / 19.06.2012) Die Belästigung am Telefon durch unseriöse Unternehmen und Abzocker lässt nicht nach. Die Anrufer bedienen sich immer dreisterer Methoden. Inzwischen geben sie sich als Anwälte, Mitarbeiter von Behörden oder gar Verbraucherzentralen aus, um einen vertrauenswürdigen Eindruck zu erwecken. „So kann es nicht weitergehen, den Telefonabzockern muss endlich das Handwerk gelegt werden“, fordert Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Hierfür muss das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung dringend verschärft werden.“ Wirkung zeigt nach Auffassung der Verbraucherzentralen nur die Bestätigungslösung, das heißt telefonisch abgeschlossene Verträge müssen schriftlich bestätigt werden.

Mit einer Umfrage-Aktion wollen die Verbraucherzentralen erfassen, welches Ausmaß die Belästigung am Telefon trotz der Gesetzesänderung im Jahr 2009 noch immer hat. Betroffene sind aufgerufen, ihre Erfahrungen mit unerlaubten und betrügerischen Werbeanrufen zu melden. Die Erfahrungen können im Internet unter www.vz-rlp.de/umfrage-telefonwerbung in einen Fragebogen eingetragen werden. Auch in den örtlichen Beratungsstellen und Stützpunkten liegt der Fragebogen aus. Die Aktion läuft bis zum 16. September 2012.

Der Gesetzgeber hatte in 2009 unter anderem höhere Bußgelder für Firmen beschlossen, die ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher Werbeanrufe tätigen. „Die vielen Beschwerden zeigen jedoch, dass die gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen“, sagt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. Bei der Verbraucherzentrale gibt es nach wie vor täglich Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe, bei denen den Angerufenen persönliche Daten entlockt, angebliche Sperrboxen zur Abwehr von Werbeanrufen aufgedrängt oder Zeitschriften-Abos untergeschoben werden. Teilweise manipulieren die unseriösen Firmen sogar die im Display angezeigte Telefonnummer und schalten die tatsächliche Rufnummer der angegebenen Institution oder Behörde vor. Vielfach zeigt ein Rückruf auch, dass die angezeigt Nummer gar nicht existiert. „Dieser Dreistigkeit müssen endlich Grenzen gesetzt werden“, so von der Lühe. Mit den Ergebnissen der Umfrage wollen die Verbraucherzentralen den dringenden Handlungsbedarf für erneute verschärfte gesetzliche Regelungen gegenüber der Politik untermauern.

VZ-RLP

Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz:

Kaiserslautern, Fackelstraße 22; Koblenz, Entenpfuhl 37

Ludwigshafen, Bahnhofstraße 1; Mainz, Seppel-Glückert-Passage 10

Pirmasens, Ringstraße 66; Trier, Fleischstraße 77

Stützpunkte:

Cochem, (Kreisverwaltung)  Brückenstraße 2; Betzdorf (Rathaus), Hellerstraße 2

Germersheim,(Kreisverwaltung),  Luitpoldplatz 1; Hachenburg (Rathaus),

Perlengasse 2

Veröffentlichungen – auch auszugsweise – sind nur mit Quellenangabe innerhalb von 4 Wochen ab Versanddatum gestattet. Spätere Veröffentlichungen sind aus Aktualitätsgründen nur in Abstimmung mit dem Herausgeber möglich. Nach Abdruck bitten wir um Übersendung eines Belegexemplars.

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Wenn der Patient zum Kunden wird

03.07.2012 Allgemein Keine Kommentare

Wenn der Patient zum Kunden wird

Erfahrungen mit IGeL-Leistungen von Ärzten

(VZ-RLP/ 20.06.2012) Jährlich geben gesetzlich Versicherte rund 1,5 Milliarden Euro für individuelle Gesundheitsleistungen beim Haus- oder Facharzt aus, weil sie ihnen in der Arztpraxis oder auf der Homepage schmackhaft gemacht wurden. Dabei ist der therapeutische Nutzen der Angebote oftmals zweifelhaft, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Und die Patienten können meist nicht beurteilen, ob die Kosten für die Zusatzleistung berechtigt sind. Aus ihrer Beratungspraxis kennt die Verbraucherzentrale Fälle, in denen Betroffene monatelang auf einen Untersuchungstermin warten sollten. Für eine Spezial-Sprechstunde zur Durchführung einer IGeL-Leistung auf Kosten des Patienten hingegen war sehr kurzfristig ein Termin möglich. Welche Erfahrungen Patienten mit diesen Selbstzahler-Vorsorge-Leistungen gemacht haben, wollen die Verbraucherzentralen in einer bundesweiten Umfrage wissen und damit ihre Forderungen nach klaren gesetzlichen Regelungen untermauern.

 

Die Internetseiten verschiedener Ärzte preisen die Individuellen Gesundheitsleistungen zum Teil in den höchsten Tönen an. Eine genaue Beschreibung des Nutzens, der Risiken und möglicher Schäden unterbleibt hingegen meist, so die Kritik der Verbraucherzentrale. Urologen versprechen beispielsweise „eine erhebliche Verbesserung der Früherkennungsrate“ von Hodenkrebs durch den so genannten PSA-Test, der das prostataspezifische Antigen im Blut bestimmt. Die Daten zum Nutzen dieser Untersuchung sind jedoch laut IGeL-Monitor widersprüchlich. Manche Studien erkennen einen Nutzen, andere nicht. Einig sind sich die Studien allerdings darin, dass die Behandlungen mit erheblichen, wenn auch sehr seltenen gesundheitlichen Risiken einhergehen.

 

Auch die gemeinsame Homepage mehrerer Frauenärzte in Rheinland-Pfalz bewirbt beispielsweise die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke und der Gebärmutter als „zusätzliche, außerordentlich sinnvolle Möglichkeit, aktiv etwas zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken zu tun“. Und das, obwohl es für den Nutzen der Ultraschall-Untersuchung der Eierstöcke keine hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass mit dieser Selbstzahler-Vorsorge-Untersuchung gleich viele Frauen an Eierstockkrebs sterben wie ohne. Nicht umsonst bewertet der IGeL-Monitor diese Untersuchung mit „negativ“ und ohne „Hinweis auf einen Nutzen“.

 

Der IGeL-Monitor ist ein unabhängiges Internet-Portal, das vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen erstellt wurde. Es gibt „Patienten auf Grundlage wissenschaftlicher Bewertungen Entscheidungs­hilfen, ob die offerierte Untersuchung eher das Konto des Arztes kuriert oder Pluspunkte für die eigene Gesundheit bringt“.

 

Nach Auffassung der Verbraucherzentralen muss der Gesetzgeber im aktuellen Entwurf zum Patientenrechtegesetz der Bundesregierung wirksame Vor­gaben für den Verkauf von IGeL-Leistungen durch Ärzte festschreiben.

 

Die Erfahrungen von Patientinnen und Patienten mit IGeL-Leistungen sollen diese Forderung untermauern. Die Ergebnisse der Befragung sollen dazu beitragen, das existierende Angebot und den Umgang mit den medizinischen Extras transparenter und besser zu gestalten. In der Umfrage wird unter anderem ermittelt, welche Zusatzleistungen Ärzte anbieten, wie über die Kosten der IGeL-Leistungen informiert wird und ob das jeweilige Angebot in eine schriftliche Vereinbarung mündet.

 

Teilnehmen an der Befragung kann jeder gesetzlich Versicherte, der im letzten Jahr eine kostenpflichtige Zusatzleistung in Anspruch genommen hat und seine Erfahrungen hierzu mitteilen möchte. Die Online-Umfrage läuft noch bis 16. Juli 2012 und kann unter www.vz-rlp.de/igel-umfrage aufgerufen werden. Auch in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz liegen die Fragenbogen aus und können dort anonym ausgefüllt werden.

 

Ermöglicht wird die Befragung durch eine Projektförderung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

VZ-RLP

 

Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz:

Kaiserslautern, Fackelstraße 22; Koblenz, Entenpfuhl 37

Ludwigshafen, Bahnhofstraße 1; Mainz, Seppel-Glückert-Passage 10

Pirmasens, Ringstraße 66; Trier, Fleischstraße 77

 

Stützpunkte:

Cochem, (Kreisverwaltung)  Brückenstraße 2; Betzdorf (Rathaus), Hellerstraße 2

Germersheim,(Kreisverwaltung),  Luitpoldplatz 1; Hachenburg (Rathaus),

Perlengasse 2

 

Veröffentlichungen – auch auszugsweise – sind nur mit Quellenangabe innerhalb von 4 Wochen ab Versanddatum gestattet. Spätere Veröffentlichungen sind aus Aktualitätsgründen nur in Abstimmung mit dem Herausgeber möglich. Nach Abdruck bitten wir um Übersendung eines Belegexemplars.

 

 

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